Herzlich willkommen in einer liebenswerten Kleinstadt in Oberbayern
Stadt Vohburg
Bürgermeister Martin Schmid
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Rathaus Service-Portal


Mit der Maus ins Rathaus!

Die Stadt Vohburg bietet Ihren Bürgerinnen und Bürgerinnen einen neuen Service:

das Rathaus Service-Portal. Hier haben Sie die Möglichkeit etliche Formalitäten über das Internet abzuwickeln
- bequem von zu hause aus und rund um die Uhr -

weitere Vorteile sind:

Voraussetzung:

Ab sofort steht Ihnen folgender Online Service zur Verfügung:

Auskunft Melderegister Meldebescheinigung
Einfache Melderegisterauskunft für gelegentliche und registrierte Nutzer Eine Meldebescheinigung bestätigt Ihnen seit wann Sie in der Gemeinde gemeldet sind. Diese benötigen Sie z. B. für die Zulassung eines Kraftfahrzeuges, wenn Sie lediglich im Besitz eines Reisepasses sind bzw. die Anschrift im Ausweis nicht oder nicht richtig eingetragen ist.
Aufenthaltsbescheinigung Widerspruch für Meldedaten
Eine Aufenthaltsbescheinigung benötigen Sie z. B. für die Anmeldung zur Eheschließung beim Standesamt

Auskunftssperre
Nach melderechtlichen Bestimmungen darf die Meldebehörde Dritten einfache Melderegisterauskünfte (Familienname, Vorname, Doktorgrad sowie Anschrift) erteilen.
Die Melderegisterauskunft kann auf schriftlichen Antrag des Meldepflichtigen eingeschränkt werden, wenn der Betroffene der Meldebehörde das Vorliegen von Tatsachen glaubhaft macht, welche die Annahme rechtfertigen, dass ihm oder einer anderen Person hieraus eine Gefahr für Leben, Gesundheit oder ähnliche schutzwürdige Belange erwachsen kann.


Übermittlungssperre
Sie haben die Möglichkeit, folgenden Datenübermittlungen und Auskunftserteilungen ohne Begründung zu widersprechen:

  • an Parteien und Wählergruppen im Zusammenhang mit allgemeinen Wahlen und Abstimmungen
  • über Alters- und Ehejubiläen
  • an Adressbuchverlage
  • an öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaften über Familienangehörige, die nicht derselben oder keiner Religionsgemeinschaft angehören
  • Internetauskünfte
 
Ausweisdokumente für Kinder
Pass-/Personalausweis-Statusabfrage

Hinweis: der frühere Kinderausweis wird seit 1. Jan. 2006 nicht mehr ausgestellt bzw. verlängert. Ab 1. November 2007 können Kinder nicht mehr in den Reisepass ihrer Eltern eingetragen werden.
Für Kinder bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres ist es möglich folgende Ausweisdokumente auszustellen:

  • Kinderreisepass (nur mit biometrischem Lichtbild)
  • Personalausweis
  • Reisepass (nur mit biometrischem Lichtbild)

Für Kinder ab Vollendung des 12. Lebensjahres können folgende Ausweisdokumente ausgestellt werden:

  • Personalausweis
  • Reisepass (nur mit biometrischem Lichtbild)

Leisten Sie die Unterschrift des zweiten Elternteils vorab. Das erspart Ihnen einen zweiten Gang ins Einwohnermeldeamt.

hier können Sie den Bearbeitungsstand Ihrer beantragten Dokumente abfragen
Anmeldung Nebenwohnung Abmeldung Nebenwohnung
   
Statuswechsel Auskunft Bundeszentralregister
  Das Führungszeugnis ist ein Auszug aus dem Bundeszentralregister, der bei der für Sie zuständigen Gemeinde beantragt werden kann.
Für ein Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde, ist der Verwendungszweck und die Empfängeradresse anzugeben.
Zuzug Umzug
Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalt einer Woche bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden, dies gilt auch bei einem Umzug innerhalb der Gemeinde. Die Pflicht zur Anmeldung obliegt demjenigen, der eine Wohnung bezieht. Für Personen bis zum vollendeten 16. Lebensjahr sind dies die gesetzlichen Vertreter. Für Personen, für die ein Betreuer bestellt sit, der den Aufenthalt bestimmen kann, obliegt diesem die Meldepflicht.

Die Ankündigung über einen Zuzug können Sie hier anmelden: weiter

Die Ankündigung über einen Umzug (innerorts) können Sie hier anmelden: weiter

Die von Ihnen in der Antragsmaske eigegebenen Daten wirden online zu uns übermittelt. Wir bitten Sie jedoch zu beachten, dass für die Registrierung der Ummeldung Ihre rechtsverbindliche Unterschrift erforderlich ist. Da Sie die Daten bereits zur Verfügung gestellt haben, können Sie bei der Vorsprache den Behördengang dadurch schneller erledigen.

Wohnsitzabmeldung:
Seit 01.06.2004 ist eine polizeiliche Abmeldung des Wohnsitzes nicht mehr erforderlich, wenn Sie aus Ihrer Wohnung ausziehen und eine neue, bisher nicht gemeldete Wohnung im Bundesgebiet beziehen. Durch Datenaustausch der Meldebehörden wird die Abmeldung von Amts wegen vorgenommen.
Eine Abmeldepflicht besteht nur noch bei Wegzug ins Ausland oder bei Wegzug in eine bereits bestehende Wohnung (vom Hauptwohnsitz zum Nebenwohnsitz oder umgekehrt).
Auch für die Abmeldung gilt die Frist von einer Woche.
Eine schriftliche Abmeldung mittels Abmeldeformular ist möglich.

Auskunft Gewerbezentralregister Mitteilungen an das Gewerbeamt
Die Gewerbezentralregisterauskunft ist ein Auszug aus dem Bundeszentralregister, der bei der für Sie zuständigen Gemeinde beantragt werden kann.
Für eine Gewerbezentralregisterauskunft zur Vorlage bei einer Behörde, ist der Verwendungszweck und die Empfängeradresse anzugeben.
Gewerbean-, -um-, -abmeldungen;
Zur Unterschrift der Meldung müssen Sie in das Rathaus kommen, denn ohne Ihre Unterschrift und das Siegel der Stadt Vohburg ist eine Gewerbean-, -um- und -abmeldung nicht gültig.
Abmeldung zur Hundesteuer Anmeldung zur Hundesteuer
Einzugsermächigung Lebensbescheinigung
Hier können Sie von zu Hause aus Ihre Einzugsermächtigung für sämtliche Gebühren, Abgaben, Steuern und Beträge abgeben. Die steuerliche Lebensbescheinigung für Kinder unter 18 Jahren, die im ersten Grad mit Ihnen verwandt sind, ist Ihnen auf Antrag von der Gemeinde auszustellen, bei der das Kind mit Hauptwohnung gemeldet ist. Bei erstmaliger Beantragung müssen Sie anhand der Abstammungsurkunde nachweisen, dass Sie im ersten Grad mit dem Kind verwandt sind.
Verlusterklärung eines Dokumentes Wiederauffindung eines Ausweisdokumentes
Bei Verlust eines Ausweisdokumentes Bei Wiederauffindung eines Ausweisdokumentes